Am 25. Jänner 2017 findet die 24Stunden Burgenland Lakemania Extrem statt. Das ist kein – mit Betonung auf kein – Radrennen über 224 Meilen bzw. 360 km rund um den Neusiedlersee. Es ist ein Abenteuer, welches Gleichgesinnte gehen werden. Ohne Zeitnehmung. Ohne Wertung. Organisiert und betreut wird das Ganze im Rahmen der 24Stunden Burgenland Extrem Tour für Läufer und Geher. Und trotzdem dreht sich alles zum Thema Haftung bei Radmarathons. Aus gut informierten Kreisen weiß ich, dass man bezüglich Genehmigung für die Biker – nicht für die Gehe rund Läufer – mit der Behörde derzeit noch nicht einig ist. Wie schlau ist eigentlich die Behörde? Oder anders formuliert, für wie dumm verkauft diese willige und engagierte Veranstalter? Durch Messen mit zweierlei Maßstäben, will man sich hier gekonnt (für mich plump) aus der eigenen Verantwortung nehmen.
Behörden messen mit zweierlei Maßstäben.
Die Diskussion über Haftung beim Radmarathons ist in Österreich vor genau zwei Jahren so richtig ins Rollen gekommen. Die Initialzündung war der ARBÖ Kärntner Radmarathon. Seit dem liegt der Haussegen zwischen Behörden, Gutachtern und Veranstaltern ziemlich schief. Die Angst bei Radunfällen als Veranstalter verantwortlich gemacht zu werden geht um. Dort wo sich die Behörde und die Gutachter mit wenig nachvollziehbaren Regeln und Argumente aus der Schusslinie nehmen wollen, tappen die Veranstalter in die Behördenfalle. Die einen haben schon aufgegeben, andere wiederum versuchen mit neuen Ideen Graubereiche auszuloten.
Der Knackpunkt ist die allgemeine Sicherheit. Die Behörde will, dass der Veranstalter die Strecke so absichert, dass keine Unfälle passieren. Mit Auflagen. Jeder Menge Auflagen. Eine davon besagt, dass Gefahrenstellen gut markiert werden müssen. Schlaglöcher zum Beispiel. Bei 120 km rund um den See ist das sehr schwierig. Jeder Stein bei den Gravel Passagen könnte ja so eine Gefahrenstelle sein. Oder plötzlich einsetzender Regen, Schneefall, Vereisung …. Wie gesagt: Die Behörde will das, obwohl es sich bei der Lakemania nicht um einen Radmarathon handelt. Und die Behörde will das nur bei den Bikern. Nicht bei den Gehern und Läufern.
Haftung bei Radmarathons. Eine Farce zum behördlichen Selbstschutz.
Was mich etwas aufregt ist die Tatsache, dass dieses monkische Getue nur für Radmarathons (und der Lakemania) gelten soll und willige sowie engagierte Veranstalter zu enormen Mehraufwand zwingt. Gleichzeitig kümmert sich aber bei den Behörden keiner darum, auch außerhalb gleich zu handeln bzw. zu agieren. Stichwort Radwege und Straßen. Wer haftet bei schlechter Instandhaltung? Hier gibt es keinen Veranstalter, sondern nur Grundbesitzer. In den meisten Fällen die Gemeinde. Oder das Land auf Landstraßen und der Bund auf Bundesstraßen. Gekonnt wird hier aus Gründen darüber hinweg gesehen, dass es Schlaglöcher, Rollsplitt, Schnee, Eis und Dreck gibt. Wie bei Radmarathons und der Lakemania. Gefahrenstellen, für die laut Gesetz auch jemand haftbar gemacht werden kann. Dieser „Jemand“ ist aber für die Behörde der eigene Herr im Haus. Statt Radwege und Straßen rein zu kehren, wird in diesem Fall alles unter den Tisch gekehrt. Was für einen Veranstalter gilt, gilt plötzlich nicht für Gemeinden oder Grundbesitzer.
Wenn die Behörde alles und immer so genau nehmen würde, dann wäre kaum eine Straße und kaum ein Radweg sicher genug. Neulich bin ich über einen mehr als 2 cm vom Boden herausragenden Gullideckel gefahren. Nicht langsam. Habe nicht damit gerechnet. Normal sind diese ja tiefer als der Rest der Straße. Zum Glück ist nichts passiert. Aber wer hätte für einen materiellen oder auch körperlichen Schaden gehaftet? Passiert das bei einer Renn/Radveranstaltung, dann wohl der Veranstalter. Und sonst? Eben. Sonst ist niemand zuständig. Nichts sehen. Nichst hören. Nichts sagen. Die Behörde misst mit zweierlei Maßstäben.
Bleibt nur zu hoffen, dass es zu einer Einigung kommt. Denn ich will die Lakemania nicht missen. Sonst fahre ich allein und melde jeden, der mir Gefahr auf die Runde legt.
ktrchts
PS: Das Thema Fahrlässigkeit habe ich hier nicht erwähnt und auch nicht behandelt. Denn ich gehe davon aus, dass niemand ein solches Handeln gut heißt und praktiziert.